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Für den Fachbereich Aluminium gelten folgende Liefer- und Zahlungsbedingungen. Für Verträge, die mit dem FB Informationstechnologie geschlossen werden, sind nur die im Vertrag niedergelegten Vereinbarungen gültig.
Gewerbliche Kunden
Stand: 01.04.2006
Die nachstehenden Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für sämtliche Angebote und Lieferungen als vereinbart, sofern nicht andere Abmachungen schriftlich durch uns bestätigt worden sind.
Alle Angebote sind freibleibend. Für den Inhalt aller Verträge ist allein die schriftliche Auftragsbestätigung der bbTech burkert & burkert technologie GmbH (im folgenden bbTech genannt) in Verbindung mit ihren Liefer- und Zahlungsbedingungen maßgebend.
Bedingungen des Bestellers verpflichten den Lieferer nicht, auch wenn dieser nicht ausdrücklich widerspricht.
Nach Erhalt der Auftragsbestätigung, spätestens durch Entgegennahme der Lieferung erklärt sich der Besteller mit dem Kaufvertrag und unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen einverstanden.
Die Angebots- und Vertragspreise verstehen sich ab Werk Mittweida.
Es gilt jeweils die gesetzlich gültige Umsatzsteuer.
Etwa bewilligte Rabatte, sowie Frachtvergütungen entfallen bei nicht fristgemäßer Bezahlung (§ 284 BGB).
Die Zahlung ist, wenn nichts anderes vereinbart, 7 Tage nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto auf den reinen Warenwert, oder 21 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten.
Skonto wird allerdings nur gewährt, sofern nicht im Zeitpunkt der Zahlungen andere fällige Zahlungen des Kunden aus Lieferungen unbeglichen sind. Ab dem 22. Tag nach Rechnungsdatum berechnen wir 2% Zinsen p.a. über den jeweils gültigen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank.
Zeitpunkt des Zahlungseingangs ist der Tag der Gutschrift auf einem Konto der bbTech.
Die Ware bleibt Eigentum der bbTech bis zur Zahlung ihrer sämtlichen Forderungen gleich aus welchem Rechtsgrunde. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung der bbTech. Bei Zahlungsverzug, bei Eintritt einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden, bei Eröffnung gerichtlicher oder außergerichtlicher Vergleichs- oder Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden ist die bbTech GmbH berechtigt, den Dritterwerber über die Abtretung zu informieren und Bezahlung an sich zu verlangen.
Die Lieferfristen gelten nur als annähernd vereinbart und nur wenn dies von der bbTech schriftlich bestätigt wurde.
Die Einhaltung der Lieferfrist ist an die Erfüllung der Mitwirkungshandlungen des Kunden gebunden.
Im Falle höherer Gewalt und unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände - z.B. Betriebsstörungen, Streik, Aussperrungen, Materialbeschaffungsstörungen - auch wenn diese bei Vorlieferanten auftreten, verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang.
Wird durch die genannten Umstände die Lieferung der Leistung unzumutbar oder unmöglich, so wird die bbTech von der Verpflichtung der Lieferung frei.
Schadensersatzansprüche wegen Nichteinhaltung von Lieferterminen oder verspäteter Lieferungen sind ausgeschlossen.
Die Fracht- und Verpackungskosten gehen, soweit nicht anders vereinbart wurde, zu Lasten des Käufers (§ 448 BGB).
Die Transportgefahr trägt gemäß §§ 446 und 447 BGB auch bei teilweiser oder vollständiger Übernahme der Frachtkosten durch den Lieferer in jedem Falle der Käufer.
Für rechtzeitige und richtige Ankunft wird keine Haftung übernommen.
Versandweg, Versandort und Verpackung werden nach bestem Ermessen gewählt und bleiben uns vorbehalten.
Rücksendungen werden nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung frachtfrei angenommen.
Für nicht vereinbarte Rücksendungen übernehmen wir keine Gewähr.
Maße, Gewichte und sonstige technische Angaben unterliegen dem ständigen Entwicklungsfortschritt und sind deshalb unverbindlich.
Gültig für alle pulverbeschichteten Erzeugnisse: Bei RAL-Farben sind verschiedene Farbschattierungen möglich. Sollten die Erzeugnisse in Verbindung mit Teilen gebracht werden, wo RAL-Farben schon vorhanden sind, so sind Angaben zum Farblieferant bzw. Charge der Farbe und dem Glanzgrad unbedingt erforderlich.
Die Ware ist unverzüglich nach dem Eintreffen am Bestimmungsort zu untersuchen und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu behandeln. Unterbleibt die Untersuchung, so ist jegliche Gewährleistungspflicht durch die bbTech für Mängel der Ware ausgeschlossen. Reklamationen sind nur vor Einbau des Materials möglich.
Transportschäden und Fehlmengen sind am Tage des Empfangs der Ware schriftlich anzuzeigen.
Mängelrügen werden nur berücksichtigt, soweit sie innerhalb einer Woche schriftlich geltend gemacht werden.
Branchenübliche bzw. materialbedingte technische Toleranzen bleiben vorbehalten.
Die Zahlungsverpflichtung des Käufers wird davon nicht berührt.
Bei begründeter Mängelrüge leisten wir Ersatz durch Instandsetzung oder Ersatzlieferung nach unserer Wahl.
Weitergehende Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen.
Für alle Abbildungen, Zeichnungen, sonstige Unterlagen und Teile, die von uns bereitgestellt wurden und werden, behalten wir uns das Urheberrecht vor.
Erfolgt die Lieferung nach Zeichnungen und Angaben des Käufers und werden hierdurch Schutzrechte Dritter verletzt, stellt der Käufer die Firma bbTech von sämtlichen Ansprüchen frei.
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen sind ausschließlich unser Firmensitz in Rossau und unser Werk in Mittweida.
Soweit die Vertragsparteien der Firma bbTech Vollkaufleute oder juristische Personen sind, gilt der Gerichtsstand Chemnitz als vereinbart.
Sind oder werden die vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt der Vertrag wirksam.
An die Stelle unwirksamer Bedingungen treten die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften.